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Das oneworld Lounge-Erlebnis
Willkommen beim einzigartigen Erlebnis der oneworld Flughafen-Lounges. Anlässlich des 25-jährigen Jubiläums hat oneworld neue Lounges am Flughafen Amsterdam Schiphol (AMS) und am Internationalen Flughafen Incheon (ICN) eröffnet. Diese modernen Flughafen-Lounges bieten oneworld-Kunden einen belebenden und erholsamen Raum, um sich vor dem Flug zu entspannen und etwas zu essen.
Genießen Sie über 600 Flughafen-Lounges
Entspannen mit oneworld.
Auf allen berechtigten Flügen genießen Passagiere der Emerald-Stufe exklusiven Zugang zu den Flughafen-Lounges der First und Business Class.
Reisende der Sapphire-Stufe haben Zugang zu den Lounges der Business Class.
Reisende in der First oder Business Class einer beliebigen oneworld-Mitgliedsfluggesellschaft haben ebenfalls Lounge-Zutritt.
Ein Prosit auf 25 Jahre: Der 25. oneworld Jubiläums-Cocktail
Anlässlich des 25-jährigen Jubiläums von oneworld, und um die Feierlichkeiten auf unsere Kunden mit höchster Statusstufe auszuweiten, freuen wir uns, unseren ersten oneworld Signature Cocktail und Mocktail vorzustellen.
Der „The 25“, der in Zusammenarbeit mit der Connaught Bar im Londoner Connaught Hotel kreiert wurde, wird weltweit in allen teilnehmenden First Class Lounges innerhalb des oneworld Streckennetzes serviert.
Richtlinien für den Zutritt zu Lounges
Um diesen Service in Anspruch zu nehmen, müssen Sie auf einen Flug gebucht sein, der durch eine oneworld Mitgliedsfluggesellschaft durchgeführt und vermarktet wird. Einige Lounges können zu Hauptreisezeiten sehr voll sein und der Zutritt kann daher beschränkt sein. Berechtigte Kunden haben Zutritt zu Lounges, die von Drittunternehmen betrieben werden, wenn sie von der Fluggesellschaft, mit der sie reisen, unter Vertrag genommen wurden. Gilt nicht für Ankunftslounges. Gilt nicht für Spas und Essen vor dem Flug. Gilt nicht für British Airways Concorde Lounges. Die allgemeinen oneworld Lounge-Zugangsrichtlinien unterscheiden sich von den Lounge-Zugangsrichtlinien für oneworld connect. Besuchen Sie die Fiji Airways Mitgliedsseite für weitere Informationen. Weitere Ausnahmen können gelten (siehe unten).
Genießen Sie exklusiven Zutritt zu erstklassigen Flughafen-Lounges weltweit mit der oneworld Emerald- bzw. Sapphire-Vielflieger-Statusstufe. Mitglieder von Vielflieger-Programmen bei einer oneworld Fluggesellschaft mit einer Statusstufe, die der oneworld Emerald- oder Sapphire-Statusstufe entspricht, können beim Abflug mit einem durch eine oneworld Fluggesellschaft vermarkteten und durchgeführten Flug Lounges nutzen, die von oneworld Mitgliedsfluggesellschaften angeboten werden, ganz gleich, in welcher Kabinenklasse sie fliegen (Ausnahmen siehe unten).
Vielflieger mit Emerald-Status können die First-Class-, Business-Class- oder Vielflieger-Lounges nutzen.
Vielflieger mit Sapphire-Status können die Business Class Lounge* oder Vielflieger-Lounges nutzen. (*Gilt nicht für Qantas Domestic Business Lounges)
Mitglieder mit Emerald- und Sapphire-Status können jeweils einen Gast in die Lounge mitbringen. Dieser Gast muss sich ebenfalls an Bord eines Flugs befinden, der von einer oneworld Fluggesellschaft sowohl durchgeführt als auch vermarktet wird. Um Zutritt zu einer Lounge zu erhalten, müssen Sie Ihre Bordkarte und Ihre Vielflieger-Mitgliedschaftskarte mit der oneworld Emerald- oder Sapphire-Statusstufe vorlegen. Die Zugangsberechtigung gilt für den Reisetag (oder vor 6:00 Uhr des Folgetages) am Abflugflughafen des oneworld Fluges, mit dem der berechtigte Passagier reist.
Vor dem Abflug genießen Sie eine größere Auswahl an Flughafen-Lounges, wenn Sie in der First Class oder Business Class mit einer beliebigen oneworld Mitgliedsfluggesellschaft fliegen, wobei allerdings Ausnahmen gelten. Fluggäste, die in der First oder Business Class fliegen, haben ungeachtet Ihres Vielflieger-Status Zutritt zur entsprechenden Lounge Ihrer Reiseklasse. First Class-Passagiere dürfen Business Class- oder Vielflieger-Lounges nutzen, wenn keine First Class Lounge zur Verfügung steht. Passagiere der First Class können jeweils einen Gast mit in die Lounge bringen. Der Gast muss sich an Bord eines Flugs befinden, der von einer oneworld Fluggesellschaft sowohl durchgeführt als auch vermarktet wird. Die Zugangsberechtigung gilt für den Reisetag (oder vor 6:00 Uhr des Folgetages) am Abflugflughafen des oneworld Fluges, mit dem der berechtigte Passagier reist.
Transfers zwischen von oneworld vermarkteten und durchgeführten Flügen: Gäste in der First und Business Class mit einem Anschlussflug am selben Reisetag oder vor 6.00 Uhr am Folgetag haben dann Zutritt zur Lounge, wenn Sie sich zwischen einem internationalen Langstrecken- und einem internationalen Kurzstrecken- bzw. Inlandsflug (und umgekehrt) befinden. Ein internationaler Langstreckenflug von oneworld definiert sich als ein von einer beliebigen oneworld Fluggesellschaft vermarkteter und durchgeführter internationaler Flug mit einer planmäßigen Flugzeit von über 5 Stunden.
Der Lounge-Zutritt richtet sich nach dem internationalen Flugticket für den Langstreckenflug (First oder Business Class) ungeachtet der Reiseklasse des Tickets für den internationalen Kurzstrecken- bzw. Inlandsflug. Um vor Ihrem internationalen Kurzstrecken- oder Inlandsflug Lounge-Zutritt zu erhalten, müssen Sie Ihre Bordkarte als Nachweis, dass Sie auf dem internationalen Langstreckenflug in der First oder Business Class fliegen, vorzeigen können.
Kleinkinder unter 2 Jahren, die in Begleitung eines berechtigten Erwachsenen reisen, werden nicht als Gast betrachtet. Als Minderjährige ohne Begleitung reisende Kinder (im Alter zwischen 2 und 11 Jahren), die zu einem Lounge-Zutritt berechtigt sind, müssen von einem Erwachsenen begleitet werden, der als deren Gast betrachtet wird. Als junge Passagiere reisende Kinder (im Alter zwischen 12 und 17 Jahren), die zu einem Lounge-Zutritt berechtigt sind, müssen nicht von einem Erwachsenen begleitet werden, außer dies ist durch lokale Gesetze erforderlich. Bitte beachten Sie, dass manche Lounges Selbstbedienungsbars haben und lokale Ausschankgesetze den Zutritt von Personen unter einer gewissen Altersschwelle eingrenzen können. In Japan beträgt das Zutrittsalter beispielsweise 12-19 Jahre und in den USA kann es bis zu 21 Jahre betragen. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Fluggesellschaft.
Ausnahmen beim Lounge-Zutritt
American Airlines, American Airlines und Qantas bieten Programme an, bei denen ein Kunde gegen Bezahlung Zutritt zu deren Lounges erhalten kann. Diese Programme sind kein Bestandteil des oneworld Vertrages, und Mitglieder dieser Programme sind nicht berechtigt, Lounges im Rahmen des oneworld Vertrages zu betreten.
Alaska Airlines Mileage Plan MVP GOLD 100K, 75K und MVP GOLD Mitglieder haben auf Reisen außerhalb der USA, Kanadas oder Mexikos die Zutrittsberechtigung zu oneworld Lounges.
Darüber hinaus haben Alaska Airlines Kunden auf von Alaska Airlines durchgeführten Inlandsflügen, die am selben Tag einen Anschlussflug zu oder von einem internationalen Langstreckenflug in einer Premium-Kabine haben, vor dem Inlandsflug die Zutrittsberechtigung zur oneworld Lounge.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website von Alaska Airlines.
Internationale Nordamerika-Flüge
American Airlines AAdvantage-Mitglieder haben unabhängig von ihrer Statusstufe oder Reiseklasse keine Zutrittsberechtigung zu den Lounges der oneworld-Mitgliedsgesellschaften, wenn sie ausschließlich auf nordamerikanischen Flügen zwischen den USA, Kanada, Mexiko (außer Mexiko-Stadt), den Bahamas, Bermuda und der Karibik reisen.
Zeitlich begrenztes Angebot: Ab dem 1. April 2021 haben Kunden der First und Business Class von American Airlines sowie Mitglieder von American Airlines AAdvantage Executive Platinum, Platinum Pro und Platinum Anspruch auf Lounge-Zutritt in den AA Admirals Clubs, wenn sie auf einem von AA durchgeführten internationalen Flug reisen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website von American Airlines.
Inlandsflüge
American Airlines AAdvantage-Mitglieder, unabhängig von ihrer Statusstufe oder ihrer Reiseklasse, haben keinen Anspruch auf Lounge-Zutritt, wenn sie ausschließlich auf Inlandsflügen in den USA reisen (einige Ausnahmen gelten). Weitere Informationen finden Sie auf der Website von American Airlines.
Premium-Kunden
Kunden, die in der First oder Business Class reisen und keinen oneworld Emerald- oder Sapphire-Status haben, haben kein Anrecht auf Lounge-Zutritt, wenn sie mit American Airlines auf Inlandsflügen ausschließlich innerhalb der USA, zwischen den USA und der Karibik, zwischen den USA und Mexiko (außer Mexiko-Stadt) oder Kanada reisen, mit folgender Ausnahme:
Kunden, die in der First oder Business Class auf ausgewählten transkontinentalen Nonstop-Inlandsflügen innerhalb der USA (JFK-LAX und JFK-SFO und umgekehrt) reisen, haben Anrecht auf Lounge-Zutritt.
Der Lounge-Zugang gilt nicht für FlySmiLes Platinum- und Gold-Mitglieder von SriLankan Airlines, die in der Economy Class von Male (MLE), Gan (GAN), Trivandrum (TRV), Tiruchirappalli (TRZ), Chennai (MAA), Madurai (IXM), Bangalore (BLR), Cochin (COK), Coimbatore (CJB) und Hyderabad (HYD) nach Colombo (CMB) und umgekehrt auf von SriLankan Airlines durchgeführten Flügen. Dies gilt auch für Platinum- und Gold-Mitglieder von SirLankan Airlines FlySmiLes auf ankommenden internationalen Flügen mit einer Dauer von weniger als 5 Stunden, die in CMB Anschluss zu oder von einer der oben genannten Kurzstrecken haben. Diese Ausnahme gilt nicht für Kunden mit Emerald oder Sapphire Status von anderen Mitgliedern.
Die Richtlinie für den Zutritt zu den oneworld Lounges gilt nicht für die Chelsea-Lounge von American Airlines und British Airways im JFK-Terminal 8.
Die Richtlinie für den Zutritt zu den oneworld Lounges gilt nicht für die Concorde-Lounges von British Airways.
Die Qatar Airways Lounges Al Safwa First und Al Mourjan Business in Doha (DOH) und die Premium Lounges von Qatar Airways sind ausgenommen. oneworld Mitglieder mit First- oder Business-Class Tickets von Qatar Airways oder anderen oneworld Mitgliedern sind jedoch herzlich eingeladen, die jeweiligen Lounges zu nutzen.
Tarife von Qatar Airways „Business Lite“ sind nicht zu einem Lounge-Zutritt berechtigt.
Tarife von Finnair „Business Light“ sind nicht zu einem Lounge-Zutritt berechtigt.
Berechtigte Gäste, die auf einer oneworld connect Reise mit Fiji Airways und einem oneworld Sponsor, entweder British Airways, Cathay Pacific oder Qantas, reisen, haben Zugang zu einer ausgewählten Anzahl von globalen Lounges. Die allgemeinen oneworld Lounge-Zugangsrichtlinien unterscheiden sich von den Lounge-Zugangsrichtlinien für oneworld connect. Besuchen Sie die Fiji Airways Mitgliedsseite für weitere Informationen.
oneworld Lounge
Zutritt zur Lounge
1.1 Die Abfertigungsgesellschaft hat das Recht, einem zutrittsberechtigten Passagier oder seinem Gast (zusammenfassend als „Gast“ bezeichnet) den Zutritt zur Lounge aus gesetzlichen, behördlichen oder flughafentechnischen Gründen zu verweigern, einschließlich, aber nicht beschränkt aufgrund von Gesundheits-, Sicherheits- oder Brandschutzbestimmungen.
Pflichten des Gastes
2.1 Der Gast hat darauf zu achten, dass seine Kleidung und sein Verhalten jederzeit angemessen sind. Die Abfertigungsgesellschaft behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Personen, deren Verhalten oder Kleidung nach Ansicht der Abfertigungsgesellschaft unangemessen ist oder andere Gäste beleidigen könnte, den Zutritt zu verweigern oder sie der Lounge zu verweisen.
2.2 Speisen und/oder Getränke dürfen nicht aus der Lounge mitgenommen werden, und die Gäste sind angehalten, in der Lounge keine anderen Speisen und/oder Getränke als die in der Lounge bereitgestellten zu konsumieren.
2.3 Rauchen ist in der Lounge unter keinen Umständen gestattet.
3. Haftungsbeschränkung
3.1 Die Abfertigungsgesellschaft haftet unter keinen Umständen für indirekte, besondere oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangene Gewinne, Vertrags-, Einkommens- oder Geschäftsverluste, gleichgültig, ob diese auf einem Vertrag, einer unerlaubten Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), einer gesetzlichen Verpflichtung oder anderweitig beruhen.
3.2 Die Gesamthaftung der Abfertigungsgesellschaft (ob aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderweitig) gegenüber einem Gast für Verluste oder Schäden gleich welcher Art und Ursache ist auf die vom Gast für die Nutzung der Lounge-Einrichtungen gezahlten Gebühren beschränkt und darf diese unter keinen Umständen übersteigen.
3.4 Die Abfertigungsgesellschaft ist unter keinen Umständen haftbar, wenn ein Fluggast seinen Flug nicht antritt, und weder die Abfertigungsgesellschaft noch ein dritter Lounge-Betreiber, mit dem die Abfertigungsgesellschaft eine Vereinbarung über die Bereitstellung von Lounge-Einrichtungen getroffen hat, ist verpflichtet, Flugankündigungen zu machen.
3.5 Die Abfertigungsgesellschaft übernimmt unter keinen Umständen die Haftung oder Verantwortung für persönliche Gegenstände von Gästen, und Gäste nehmen persönliche Gegenstände ausschließlich auf eigenes Risiko mit in die Lounge.
3.6 Sämtliche Informationen, Empfehlungen oder Ratschläge, die einem Gast von oder im Namen der Abfertigungsgesellschaft in Bezug auf Flughafen-Services oder Flugdetails gegeben werden, erfolgen unter Ausschluss jeglicher Haftung seitens der Abfertigungsgesellschaft.
3.7 Der Gast hält die Abfertigungsgesellschaft, ihre Mitarbeiter, Subunternehmer und Vertreter schadlos gegen alle Klagen, Verfahren, Ansprüche, Forderungen, Kosten, Gebühren oder Auslagen, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Erbringung der Lounge-Services ergeben (unabhängig davon, ob diese vom Gast oder einem Dritten geltend gemacht werden) und die:
(a) über die Haftung der Abfertigungsgesellschaft gemäß vorstehener Klausel 3.2 hinausgehen; und
(b) direkt oder indirekt durch eine Handlung oder Unterlassung, vorsätzliches Fehlverhalten oder Fahrlässigkeit des Gastes verursacht wurden.
4. Höhere Gewalt
4.1 Die Abfertigungsgesellschaft haftet gegenüber dem Gast nicht für Verluste oder Schäden, die dem Gast direkt oder indirekt dadurch entstehen, dass die Erbringung der Lounge-Services durch oder im Namen der Abfertigungsgesellschaft aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle der Abfertigungsgesellschaft liegen, verhindert, eingeschränkt, behindert oder verzögert wird.